Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die auf den Webseiten „www.der-produkttest.de“ und „www.derprodukttest.de“ sowie durch die Knoff Consulting UG (haftungsbeschränkt), Kirchbachstr. 107b, 28211 Bremen, unter der Marke „der-produkttest.de“ angeboten werden (nachfolgend „Anbieter“ genannt). Dazu zählen die Durchführung von Gebrauchsprüfungen und Verbrauchertests physischer Produkte sowie die Vergabe und Lizenzierung von Testsiegeln.

(2) Zusätzliche Leistungen und Ausnahmefälle: In Einzelfällen und auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden können kostenpflichtige Zusatzleistungen, wie z. B. die Erstellung von Werbevideos oder andere gestalterische Marketingmaßnahmen, erbracht werden. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der regulären Testdienstleistung und bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn der Anbieter deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Die Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen AGB, die auf der Webseite abrufbar sind.

§ 2 Begriffsdefinitionen

(1) In diesen AGB gelten die folgenden Begriffsdefinitionen:

  • Kunde: Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, der die Dienstleistungen des Anbieters beauftragt.

  • Produkt: Das vom Kunden bereitgestellte physische Produkt, das im Rahmen des Vertrags getestet wird.

  • Testsiegel: Ein Siegel mit Bewertung, das nach erfolgreichem Test vom Anbieter verliehen wird und unter bestimmten Voraussetzungen werblich genutzt werden darf.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Anbieter führt Gebrauchsprüfungen an Produkten durch und vergibt auf Basis der Testergebnisse ein Testsiegel, das unter bestimmten Voraussetzungen werblich genutzt werden kann. Die Dienstleistung beinhaltet keine Garantie oder Gewährleistung für bestimmte Ergebnisse.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der auf der Webseite beschriebenen Leistungsbeschreibung und dem vom Kunden gewählten und gebuchten Paket. Details zu den Testkriterien und Methoden der Bewertung sind auf der Webseite aufgeführt.

(3) Die durchgeführten Produkttests sind in der Regel Verbrauchertests, die in alltäglichen Nutzungsszenarien von ausgewählten Testpersonen durchgeführt werden. Diese Praxistests basieren auf sorgfältigen Beobachtungen und beinhalten keine Material-, Langzeit- oder Labortests, es sei denn, ein Labortest wurde ausdrücklich als zusätzliche Dienstleistung gebucht. Die Testurteile spiegeln die Meinung der Testpersonen wider und basieren auf einer sorgfältigen Analyse der Praxistests. Die Bewertungen enthalten sowohl subjektive als auch objektive Eindrücke und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gesetzliche Vorgaben oder die Prüfung medizinischer Wirkungen oder Inhaltsstoffe sind nicht Gegenstand der Tests, es sei denn, dies wurde explizit vereinbart.

(4) Testberichte und Testsiegel: Die Tests werden auf Basis eigener Praxisszenarien durch dritte Testpersonen durchgeführt. Produkte erhalten nur dann ein Testsiegel, wenn sie den Test bestehen. Ein Testergebnis wird nur veröffentlicht, wenn der Gesamterfüllungsgrad des Testergebnisses über oder gleich 70 % beträgt. Um mit den vergebenen Testsiegeln werben zu dürfen, muss der Kunde eine oder mehrere Testsiegel-Lizenzen erwerben, die ihm die Nutzung erlaubt.

(5) Unabhängige Testdurchführung und Ergebnisakzeptanz: Alle Tests und Bewertungen erfolgen unabhängig und gemäß den festgelegten Testkriterien. Die Testergebnisse sind bindend und können weder angefochten noch als Grundlage für eine Rückvergütung geltend gemacht werden, falls die Bewertung schlechter ausfällt als vom Kunden erwartet. Rückvergütungsansprüche aufgrund eines unerwünschten Testergebnisses bestehen nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(6) Die Testergebnisse dienen als Orientierungshilfe für Kauf- und Nutzungsentscheidungen und werden ohne Gewähr zur Verfügung gestellt. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Testergebnisse und haftet nicht für die Ergebnisse der Nutzung.

(7) Die Durchführung der Testdienstleistung erfolgt gemäß den mit dem Kunden vereinbarten Terminen. Sollten unvorhergesehene Ereignisse, wie z. B. technische Störungen oder durch den Kunden verursachte Verzögerungen, eine Terminverschiebung erforderlich machen, behält sich der Anbieter eine Anpassung des Testtermins vor.

(8) Der Anbieter ist berechtigt, qualifizierte Dritte mit der Durchführung von Tests oder ergänzenden Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Kunden auf eine Testdurchführung durch bestimmte Personen oder Institutionen besteht nicht.

(9) Produkttausch bei Defekten: Sollte das bereitgestellte Produkt während der Testphase aufgrund eines Defekts unbrauchbar werden, liegt es in der Verantwortung des Kunden, ein Ersatzprodukt bereitzustellen. Die Fristen zur Fertigstellung des Tests verlängern sich entsprechend.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Webseite stellt kein verbindliches Angebot dar. Es handelt sich um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden annimmt. Die Annahme erfolgt in Textform.

(3) Mit der Annahme des Angebots durch den Anbieter beginnt der Vertragszeitraum, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die zur Verfügung gestellten Produkte nicht den Anforderungen entsprechen.

§ 5 Vergütung und Preisgestaltung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils auf der Webseite angebotenen und vom Kunden gewählten Paket und versteht sich als Nettopreis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, Vorschusszahlungen zu verlangen und die Leistungserbringung von der vollständigen oder teilweisen Zahlung abhängig zu machen.

(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise für künftige Dienstleistungen zu ändern. Bereits bestätigte Vertragsverhältnisse bleiben hiervon unberührt.

(4) Rückerstattungen: Rückerstattungen bereits geleisteter Zahlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter kann die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen.

§ 6 Zahlung und Rechnungsstellung

(1) Die Vergütung ist mit Vertragsschluss fällig, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.

(2) Zahlungen erfolgen per Überweisung, Lastschrift oder über den Zahlungsanbieter CopeCart, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu berechnen. Zudem behält sich der Anbieter das Recht vor, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen

§ 7 Aktualität der Testergebnisse

(1) Um die Aktualität der Testergebnisse zu gewährleisten, behält sich der Anbieter das Recht vor, nach Ablauf von vier Jahren eine Nachprüfung der getesteten Produkte zu verlangen.

(2) Weigert sich der Kunde, einen erneuten Produkttest durchzuführen, endet die Lizenz zum Ablauf der ursprünglichen Laufzeit.

(3) Der Anbieter informiert den Kunden rechtzeitig über die Notwendigkeit eines Nachtests und bietet diesen zu den jeweils gültigen Konditionen an.

§ 8 Geistiges Eigentum

(1) Alle Inhalte, Methoden und Verfahren im Zusammenhang mit den Dienstleistungen des Anbieters, einschließlich der Analyse- und Bewertungsmethoden sowie der Vergabe der Testsiegel, bleiben geistiges Eigentum des Anbieters.

(2) Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen diese Inhalte weder kopiert noch anderweitig genutzt oder veröffentlicht werden.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Testsiegel oder andere geschützte Inhalte des Anbieters für andere Zwecke als die vertraglich vereinbarten zu verwenden.

(4) Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter sämtliche für die Dienstleistung erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeignetem Zustand bereitzustellen. Dazu zählen insbesondere technische Spezifikationen, Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen zu den zu testenden Produkten.

(2) Lieferung der Testprodukte: Der Kunde verpflichtet sich, die Lieferung der Testprodukte an die bereitgestellten Adressen sicherzustellen. Es müssen mindestens zwei Exemplare pro Produkt bereitgestellt werden. Bei Labortests kann die Anzahl der erforderlichen Produkte variieren; der Anbieter wird dies dem Kunden rechtzeitig mitteilen.

(3) Freiheit von Rechten Dritter: Der Kunde garantiert, dass alle bereitgestellten Informationen und Materialien frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Rechte entstehen.

(4) Garantie der Produktauthentizität: Der Kunde garantiert, dass die bereitgestellten Produkte authentisch und keine Fälschungen sind. Der Anbieter behält sich vor, Tests abzulehnen, wenn Zweifel an der Authentizität bestehen.

(5) Sollte der Kunde trotz Aufforderung seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und für die entstandenen Aufwendungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

(6) Subunternehmer: Der Anbieter behält sich das Recht vor, Subunternehmer für die Durchführung von Tests oder Dienstleistungen einzusetzen.

(7) Verbleib der Testprodukte: Testprodukte verbleiben nach Abschluss der Tests beim Anbieter oder bei den beauftragten Subunternehmern und werden nicht zurückgesendet, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Sie können durch den Anbieter nach Testabschluss veräußert oder verschenkt werden.

(8) Verzögerungen, die durch eine nicht ordnungsgemäße Mitwirkung des Kunden entstehen, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist. Für hierdurch entstehende Mehrkosten behält sich der Anbieter vor, dem Kunden zusätzliche Gebühren in Rechnung zu stellen.

§ 10 Haftung und Gewährleistung

(1) Rechtskonforme Nutzung der Testsiegel: Der Kunde ist für die rechtskonforme Nutzung und Darstellung der Testsiegel verantwortlich. Dies umfasst die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Regelungen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verstöße des Kunden.

(2) Haftung des Anbieters: Der Anbieter haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Produktsicherheit: Für die Sicherheit, Qualität und Eignung der getesteten Produkte ist ausschließlich der Hersteller verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Produktmängel oder daraus entstehende Schäden.

(4) Haftungsausschluss für Testergebnisse: Die Testergebnisse dienen als Orientierung und können keine umfassende Aussage über die Eignung eines Produkts treffen. Jegliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden aus der Nutzung der Testergebnisse, sowie Testsiegel wird ausgeschlossen.

(5) Haftung bei Drittanbietern: Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die durch Drittanbieter (z. B. Lieferdienste oder externe Prüfer) verursacht werden.

§ 11 Höhere Gewalt

(1) Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen oder andere Fälle höherer Gewalt.

(2) In solchen Fällen ist der Anbieter berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

(3) Sollte die Behinderung länger als 30 Tage andauern, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§12 Nutzung des Testsiegels und Werbelizenz

(1) Werbezwecke und Lizenzumfang: Der Kunde ist berechtigt, das vom Anbieter verliehene Testsiegel ausschließlich für das getestete Produkt und innerhalb einer gültigen Werbelizenz zu nutzen. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere für andere Produkte oder zu anderen Zwecken, ist untersagt und führt zum Entzug der Lizenz.

(2) Verwendung bei Produktvarianten: Das Testsiegel darf ausschließlich auf den Produktseiten des getesteten Produkts verwendet werden. Eine Nutzung für Produktvarianten ist nur zulässig, wenn diese keine wesentlichen Unterschiede aufweisen (z. B. gleiche Materialzusammensetzung, gleiche Funktionalität).

(3) Standardlizenz und Lizenzlaufzeit: Die Werbelizenz wird standardmäßig mit einer Laufzeit von 365 oder 730 Tagen ab Vergabe des Testsiegels erteilt, je nach gebuchtem Leistungspaket. Die Lizenz verlängert sich automatisch um 365 Tage, sofern sie nicht mindestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Kündigungsfrist einzuhalten.

(4) Pflichten bei Testsiegel-Anpassungen: Der Anbieter behält sich das Recht vor, Testsiegel aufgrund rechtlicher Vorgaben oder Neutestungen anzupassen. Der Kunde wird rechtzeitig informiert und ist verpflichtet, diese Änderungen umzusetzen.

(5) Verbot der Veränderung des Testsiegels: Das Testsiegel ist in der bereitgestellten Form zu verwenden und darf nicht verändert werden. Jede Veränderung in Darstellung, Form, Farbe oder Inhalt ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters ist unzulässig und führt zum Entzug der Werbelizenz.

(6) Laufzeit der Lizenz und Nutzungsende: Die Lizenz zur Nutzung des Testsiegels gilt für die vereinbarte Laufzeit. Nach Ablauf der Lizenz darf das Siegel nicht mehr verwendet werden, auch wenn es weiterhin auf Produkten oder in Werbematerialien sichtbar ist.

(7) Verstoß gegen Lizenzbedingungen: Verstößt der Kunde gegen die Lizenzbedingungen, insbesondere durch unzulässige Veränderungen oder die Nutzung des Testsiegels für andere Produkte, ist der Anbieter berechtigt, die Werbelizenz fristlos zu widerrufen und Schadensersatz geltend zu machen.

(8) Aktualität der Testergebnisse: Der Kunde verpflichtet sich, das Testsiegel nicht länger als den gültigen Lizenzzeitraum zu nutzen. Nach Ablauf der Lizenz darf das Siegel nicht mehr verwendet werden, auch wenn es weiterhin auf Produkten oder in Werbematerialien sichtbar ist.

(3) Der Kunde ist eigenständig dafür verantwortlich, die Testsiegel und Testergebnisse der Produkttests rechtskonform zu verwenden und darzustellen. Dies schließt die Einhaltung der Vorgaben zur Nutzung des Prüfsiegels sowie eine korrekte Darstellung auf Verpackungen, Websites und in anderen Medien ein. Zudem hat der Kunde sicherzustellen, dass die Verwendung der Testsiegel und Testergebnisse im Einklang mit den geltenden Gesetzen erfolgt, insbesondere unter Berücksichtigung der wettbewerbsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen. Beide Parteien verpflichten sich, einander unverzüglich zu informieren, falls Dritte Rechtsverstöße oder Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwendung oder Vergabe der Testsiegel und Testergebnisse erheben.

(10) Transparente Darstellung: Das Testsiegel und die dazugehörigen Testergebnisse müssen transparent und sachgemäß dargestellt werden. Es muss klar erkennbar sein, welche Produkteigenschaften getestet wurden. Die Testergebnisse dürfen nicht in einem irreführenden Zusammenhang verwendet werden.

(11) Änderungen aufgrund zwingender rechtlicher Anforderungen: Der Anbieter behält sich vor, aus zwingenden rechtlichen Gründen (z. B. aufgrund von Gesetzesänderungen, gerichtlichen Entscheidungen oder behördlichen Anordnungen, die eine Anpassung der Testsiegel oder der Produkttests erforderlich machen) Änderungen an den Testsiegeln oder die Durchführung zusätzlicher Tests, wie z. B. Labortests (nachfolgend „Testanpassung“ oder „Neutestung“), zu verlangen. Die Notwendigkeit einer Testanpassung oder Neutestung wird dem Kunden auf Anfrage in Textform begründet. Der Anbieter wird den Kunden rechtzeitig über die geplanten Änderungen informieren und ihm eine angemessene Frist zur Umsetzung der Anforderungen einräumen (z. B. Nutzung aktualisierter Testsiegel oder Beauftragung zusätzlicher Tests). Verweigert der Kunde ohne wichtigen Grund die Mitwirkung, ist der Anbieter berechtigt, den Lizenzvertrag nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten Frist aus wichtigem Grund zu kündigen. In dringenden Fällen, wie z. B. bei behördlichen Anordnungen oder drohenden rechtlichen Konsequenzen, kann der Anbieter die Lizenz für das betroffene Testsiegel vorübergehend aussetzen und vom Kunden verlangen, die Nutzung während dieser Zeit einzustellen. Die Aussetzung darf nicht länger als drei Monate andauern. Während dieser Zeit ist der Kunde von der Zahlungspflicht für den entsprechenden Zeitraum befreit. Sollte eine Neutestung erforderlich sein, werden die dem Kunden zurechenbaren Kosten für die Durchführung der Neutestung mitgeteilt. Der Kunde hat eine angemessene Frist, um sich zu erklären, ob er die Neutestung in Auftrag geben möchte. Entscheidet sich der Kunde dagegen, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Lizenz mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen.

§ 13 Verbrauchereigenschaft des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter vor Vertragsschluss darüber aufzuklären, ob er die Leistungen als Unternehmer oder Verbraucher in Anspruch nimmt. Der Kunde versichert, die Leistungen des Anbieters ausschließlich für gewerbliche Zwecke in Anspruch zu nehmen.

(2) Sollte der Kunde wahrheitswidrig angeben, Unternehmer zu sein, und sich später auf Verbraucherschutzrechte berufen, behält sich der Anbieter das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

§ 14 Widerrufsrecht

(1) Es gilt ausschließlich das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Ein vertragliches Widerrufsrecht für Unternehmer und/oder Gewerbetreibende wird nicht eingeräumt.

(2) Kunden, die keine Verbraucher sind, steht gemäß diesen AGB kein Widerrufsrecht zu. Es wird ausdrücklich auf die Verpflichtung zur Offenlegung der Verbrauchereigenschaft gemäß § 13 dieser AGB verwiesen.

§ 15 Laufzeit und Kündigung

(1) Mindestlaufzeit und automatische Verlängerung: Der Lizenzvertrag für ein Testsiegel hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Ablauf gekündigt wird.

(2) Pflichten nach Vertragsende: Nach Beendigung des Lizenzvertrags ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung des Testsiegels einzustellen und es von allen Materialien zu entfernen.

(3) Nach Beendigung des Lizenzvertrags, sei es durch Ablauf oder Kündigung, ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung des Testsiegels unverzüglich einzustellen. Dies umfasst die vollständige Entfernung des Testsiegels von allen digitalen Plattformen, wie Websites, Online-Shops und sozialen Medien, sowie von allen physischen Materialien, einschließlich Produktverpackungen, Werbeanzeigen und Druckmaterialien. Der Kunde ist zudem verpflichtet, dem Anbieter auf Anforderung schriftlich nachzuweisen, dass die Nutzung des Testsiegels vollständig eingestellt wurde. Sollten sich noch Materialien mit dem Testsiegel im Umlauf befinden, die außerhalb des Einflussbereichs des Kunden liegen, wie beispielsweise bereits ausgelieferte Produkte, hat der Kunde den Anbieter darüber zu informieren und sicherzustellen, dass zukünftige Materialien keine weitere Verwendung des Testsiegels enthalten. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann rechtliche Schritte nach sich ziehen, einschließlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Anbieter.

(3) Fristlose Kündigung: Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt.

§ 16 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Der Anbieter verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller Informationen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses vom Kunden bereitgestellt werden. Diese Informationen werden nur für die Vertragserfüllung verwendet.

(2) Speicherung und Verarbeitung: Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einverstanden.

(3) Weitergabe an Dritte: Der Anbieter ist berechtigt, Daten an beauftragte Dritte weiterzugeben, sofern dies für die Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. Subunternehmer, Prüfstellen).

(4) Dauer der Speicherung: Der Anbieter speichert Daten nur so lange, wie dies für die Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist.

(5) Weitere Datenschutzrechtliche Angaben sind in der aktuellen Datenschutzbestimmung geregelt.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Bremen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Stand: 28.12.2024